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Elektro Probst GmbH
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Förderung von Photovoltaik-Anlagen

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist das zentrale Förder­instrument für die Strom­erzeugung aus Rege­nerativen Ener­gien. Ziel ist, den Anteil erneuer­barer Energien an der Strom­versor­gung bis 2050 auf min­destens 80 Prozent zu erhöhen. Das EEG garan­tiert Ihnen als An­lagen­betrei­ber die Ab­nahme Ihres Stroms zu fest­gelegten Preisen. Die Ver­gütung wird für einen Zeit­raum von 20 Jahren gewährt. Ist Ihre Anlage gut geplant und wird opti­mal betrieben, sichert das EEG so ihre Refi­nanzierung plus angemessene Ren­dite.

Förderung von Photovoltaik-Anlagen
Quelle: Mennekes

Steuerfreiheit: Umsatz­steuer bleibt bei Null Prozent

Die wichtigste Änderung seit 2023 dürfte für Privat­haushalte die kom­plette und grund­sätz­liche Steuer­freiheit kleiner Anlagen sein. Dies gilt für private Anlagen bis zu 30 kWp und für Anlagen auf gemischt genutzt Gebäu­den bis 15 kWp. Die Steuer­befreiung gilt unab­hängig von der Verwen­dung des erzeugten Stroms, also auch dann, wenn der selbst produ­zierte Strom voll­ständig in das öffent­liche Netz ein­gespeist wird. Die Rege­lung gilt auch für wesent­liche Kompo­nenten, die für den Betrieb einer PV-Anlage erfor­der­lich sind (z. B. Wechsel­richter) sowie für an­geschlossene Strom­speicher.

Steuerbefreiung gilt auch für die Lieferung, die Ein­fuhr und die Installation einer PV-Anlage ein­schließlich eines Strom­speichers, so dass seit 01.01.2023 sowohl die Lieferung des Materials als auch die Mon­tage einer PV-Anlage nicht mehr mit der Umsatz­steuer belastet werden.

Kredite und Fördersätze

Die KfW fördert eine Investition in Photo­voltaik­anlagen unter bestimm­ten Um­ständen mit dem äußerst zins­günstigen Kredit 270.

Außerdem haben Sie mit einer Photovoltaikanlage die Möglichkeit, Strom ins allgemeine Stromnetz einzuspeisen.

Zusätzlich empfehlen wir, Ihre Daten in die Förderdatenbank einzugeben, um alle passenden Förder­programme angezeigt zu bekommen. Auch die Förderprogramme der einzelnen Bundesländer werden dabei berücksichtigt.

Wir von Elektro Probst GmbH beraten Sie zu allen Förder­möglichkeiten für Ihre Photo­voltaik-Anlage.


KfW-Zuschuss­förderung – Solarstrom für Elektro­autos (ausgeschöpft)

Mit dem Zuschuss 442 wird der Kauf und die Installa­tion einer Lade­station für Elektro­autos in Kombi­nation mit einer Photo­voltaik­anlage und einem Solar­strom­speicher gefördert. Antrags­berechtigt sind Eigen­tümer*innen einer bestehenden Immo­bilie, die Besitzer eines Elektro­autos sind und die zu fördernden Kompo­nenten fabrik­neu anschaffen.

Achtung wichtiges Update: FÖRDERUNG AUSGESCHÖPFT - KEINE ANTRÄGE MEHR MÖGLICH!

Die neue KOMBI-Förderung 442 der KfW trat am 26. September in Kraft und war bereits einen Tag später ausgeschöpft. Es sind keine Anträge mehr möglich.

Der diesjährige Fördertopf (300 Millionen Euro) ist durch die bereits am ersten Tag getätigten 33.000 Anträge geleert worden. Durch den gewaltigen Ansturm und tech­nische Schwierig­keiten zu diversen Verzögerungen bei der Antrag­stellung. Gut zu wissen: Das Ministerium hat für diese Förderung ins­gesamt 500 Millionen Euro bereit­gestellt. Die ersten 300 Millionen sind bereits jetzt verteilt worden. Die restlichen 200 Millionen Euro sollen allerdings erst im kommenden Jahr verteilt werden.

Sobald wir erfahren, dass die restlichen Mittel des Fördertopf beantragt werden können oder der Fördertopf aufgestockt wird, aktualisieren wir diesen Inhalt umgehend.
  • Zuschuss für die Lade­station: 600 Euro pau­schal – oder bei bidirek­tionaler Lade­fähigkeit 1.200 Euro pauschal
  • Zuschuss für die Photo­voltaik­anlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro
  • Zuschuss für den Solar­strom­speicher: 250 Euro pro kWh, maximal 3.000 Euro
  • maximaler Zuschuss von 10.200 Euro
  • keine Förderung wenn die Gesamt­kosten den Förder­betrag unterschreiten

Quelle: KfW

Wichtiger Hinweis: Alle Angaben zu Fördermitteln auf dieser Seite erfolgen ohne Gewähr.

HINWEIS: Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist die ieQ-systems Elektro GmbH & Co. KG

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